Die „Vor-Ort-Beratung“ für Wohngebäude
nach BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Wenn es soweit ist...
Die Fassade muss erneuert werden...
Die Heizungsanlage genügt nicht mehr den Anforderungen...
Die Verbrauchsabrechnungen werden höher...
Schimmel – Feuchte treten auf...
.....dann ist es Zeit für eine Energieberatung
Die Energieberatung zeigt Ihnen, welche wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen Sie zur Verringerung Ihrer Energiekosten und zur Verbesserung der Wohnqualität ergreifen können.
Die Gelegenheit hierzu ergibt sich insbesonders bei notwendigen Instandhaltungen und Modernisierungen. Meist profitieren Sie dabei noch von Fördergeldern und steigern den Wert Ihrer Immobilie
Ablauf einer Vor-Ort-Energieberatung
Sie schließen mit mir einen Dienstvertrag auf Vordrucken des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Beratung wird nach deren Richtlinien durchgeführt. Die gesamte Abwicklung des Verfahrens wird von mir, nach Zusage der BAFA zur Förderung, übernommen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Arbeitaufwand, wie komplex das Gebäude ist und den Fahrtaufwendungen. Fehlende Unterlagen (z.B. Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung) erhöhen unseren Aufwand.
Erhebung des Ist-Zustandes
Erfassung des wärmetechnischen Zustandes der Gebäudehülle, der Zustand der Heizungsanlage, die Erfassung der Wärmebrücken und anderer energetischer Schwachstellen. Diese Daten werden an Ort und Stelle erfasst. Sie übergeben mir, soweit vorhanden, Bauunterlagen, Heizkostenrechnungen und Schornsteinfegerprotokolle.
Anfertigen des Beratungsberichts
Aus den so gewonnenen Daten entwickele ich Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung, die neben der detailliert ausgewiesenen Energieeinsparung auch eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, sowie die Entlastung der Umwelt enthalten.
Persönliches Beratungsgespräch
Der Beratungsbericht wird Ihnen persönlich überreicht und in einem Abschlussgespräch mit Ihnen besprochen. Dazu gehören auch Hinweise auf Fördermittel, konkrete Hinweise zur Umsetzung der Maßnahmen und weitergehende Wünsche des Beratungsempfängers. Ein Exemplar des Beratungsberichts wird an die BAFA geschickt.
Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung
Für Wohngebäude mit Baugenehmigung vor dem 1.1.1984 gebt es von der BAFA einen Beratungszuschuss von 175 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 250 € für Wohngebäude mirt mehr als 3 Wohnungen. Der Beratungsempfänger zahlt an den Berater nur den verbleibenden Eigenanteil inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |