Energieberatung



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Gutachten für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW

Das Programm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und dient der zinsgünstigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbaubestandes.

Ziel ist die energetische Sanierung eines Gebäudes zum „Niedrigenergiehaus im Bestand“ (Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung EnEV) oder noch besser.
Für Ein-/Zweifamilienhäuser wird eine Zuschuss- und Kreditvariante angeboten:

Wie viel Zuschuss gibt es?
Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist.
  • 17,5 % Zuschuss, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt,
  • 10 % Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht,
  • 5 % Zuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie das Neubauniveau zwar nicht erreichen, aber dennoch ein Maßnahmenpaket durchführen, das zu einer erheblichen Energieeinsparung führt.
Wie viel Kredit gibt es?
Es gibt generell bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.
Wenn Sie das Neubau-Niveau erreichen oder sogar darunter bleiben, müssen Sie weniger zurückzahlen. Sie erhalten einen so genannten Tilgungszuschuss. Die Höhe hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist:
  • 12,5 % Tilgungszuschuss, höchstens 6.250 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt,
  • 5 % Tilgungszuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht.

(Stand: 1.1.2007, aktuelle Konditionen zu erfragen bei Ihrer Hausbank bzw. der KfW)

Vor-Ort-Energieberatungen werden vor Beantragung von Krediten aus dem CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm der KfW ausdrücklich empfohlen.

Übersicht über die Maßnahmenpakete 0 bis 4


Gefördert werden Investitionen in Wohngebäuden, die bis zum 31. Dezember 1983 fertiggestellt worden sind.



Maßnahmenpaket 0

• Wärmedämmung der Außenwände und
• Wärmedämmung des Daches und
• Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
• Erneuerung der Fenster


Maßnahmenpaket 1

• Austausch der Heizung und
• Wärmedämmung des Daches und
• Wärmedämmung der Außenwände


Maßnahmenpaket 2

• Austausch der Heizung und
• Wärmedämmung des Daches und
• Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und
• Erneuerung der Fenster

Maßnahmenpaket 3

• Austausch der Heizung und
• Erneuerung der Fenster
• Wärmedämmung der Außenwände

Außer den Maßnahmepaketen gibt es noch ein Wohnraum-Modernisierungsprogramm der KfW. Einzelheiten können bei uns oder bei der KfW erfragt werden.
  • Standard-Maßnahmen

1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern

  • ÖKO-PLUS-Maßnahmen
1.  Dämmung der Gebäudeaußenhülle
2.  Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-  Kopplung und
     Nah-/ Fernwärme

 

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